Zweitwohnungen

Bei Zweitwohnungen und Häusern, die mindestens die Hälfte eines Jahres nicht bewohnt sind, wird von den Salzburger Gemeinden eine Abgabe eingehoben. Diese sogenannte Leerstandsabgabe geht von 400 Euro für eine kleine Altbauwohnung bis hin zu 5000 Euro für eine größere Neubauwohnung.

Zuständig