Voranschlag

Die Finanzgebarung wird im Voranschlag zusammengefasst. Der Jahresvoranschlag ist die Grundlage für alle Gemeindemaßnahmen, die eine finanzielle Auswirkung haben. Im Voranschlag sind in systematischer Reihenfolge alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des folgenden Rechnungsjahres (Kalenderjahr) verzeichnet. Der Voranschlag ist eine Verordnung. Die einzelnen Ansätze richten sich daher zunächst nicht an einen Einzelnen, sondern an die Gemeindeorgane.

Der Voranschlagsentwurf ist vom Bürgermeister im Zusammenwirken mit dem Gemeindeamt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstellen. Hierbei ist zu beachten, dass er so rechtzeitig erstellt wird, dass der beschlossene Voranschlag mit 01.01. des Folgejahres in Kraft treten kann. Vor Vorlage des Voranschlagsentwurfes an die Gemeindevertretung ist dieser eine Woche zur öffentlichen Einsicht aufzulegen, wobei es jedem Bürger und jeder Bürgerin Kuchls freisteht, zum Entwurf des Voranschlages schriftliche Anregungen beim Gemeindeamt einzubringen.  

Zuständig