Stellungspflicht/Bundesheer

Grundsätzlich werden Stellungspflichtige mittels öffentlicher Stellungskundmachung frühestens in dem Kalenderjahr, in dem sie 18 Jahre alt werden zur Stellung herangezogen und erhalten einige Wochen vor diesem Termin eine entsprechende "Information zur Stellung". 

Die generelle Aufforderung zur Stellung erfolgt durch allgemeine Bekanntmachung ab Dezember für das kommende Stellungsjahr.

Darüber hinaus wird bis spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Stellungstag eine schriftliche persönliche Aufforderung zur Stellung (inkl. Bahngutschein, medizinischem Fragenheft und Informationsmaterial) per Post zugestellt.

Die Stellungspflichtigen haben sich in der Regel bis 07:00 Uhr des Stellungstages im jeweils zuständigen Stellungshaus einzufinden.

Zuständig