Staatsbürgerschaftsnachweis

Staatsbürgerschaftsnachweise werden üblicherweise gemeinsam mit einer Geburtsurkunde bei der Geburt ausgestellt. Bis zum 2. Lebensjahr ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis kostenfrei.
Für die meisten Behörden (z. B. Passbehörde) genügt inzwischen die korrekte Eintragung Ihrer Daten in der Staatsbürgerschaftsevidenz. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Standesamt.

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