Raumordnung

Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Lebensraumes zu verstehen.

Die Durchführung einesRaumordnungsverfahrens bedarf in der Regel eines persönlichen Gespräches mit dem Bauamtsleiter. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Zuständig