Katastrophenfonds

Seit 2021 kann das Antragsformular nur noch online abgegeben werden. Noch direkter geht es über die Land Salzburg App. Hier steht der Antrag unter Online-Formulare auf Handy oder Tablet zur Verfügung. Beihilfe gibt es für Schäden, die nicht versichert werden können. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt nur mehr über das Land Salzburg direkt an die Geschädigten.

Nähere Informationen und Richtlinien zum Katastrophenfonds finden Sie hier.

NEU: Erfassung in der Transparenzdatenbank

Alle Förderempfänger müssen ab dem Schadensjahr 2021 an die Transparenzdatenbank gemeldet werden. Landwirtschaftliche Betriebe tragen sich mit der Betriebsnummer und mit der entsprechenden Rechtsform als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ein. Unternehmen, Vereine etc. tragen Kennzahlen wie die UID-Nummer, Vereinsregisternummer, Betriebsnummer, KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) oder Firmenbuch-Nummer ein. Natürliche Personen müssen das Geburtsdatum und die Hauptwohnsitzadresse angeben. Personengemeinschaften (meist Genossenschaften), die keine der oben genannten Kennzahlen besitzen, müssen im Ergänzungsregister des Bundes eine Kennzahl beantragen.

Zuständig