Jahresrechnung der Marktgemeinde Kuchl

Die Jahresrechnung ist vom Bürgermeister bis spätestens 20 Wochen nach Ablauf des Rechnungsjahres der Gemeindevertretung vorzulegen. Sie umfasst die Gebarung der Marktgemeinde Kuchl und beinhaltet die Erträge und Aufwendungen des abgelaufenen Jahres. 

Die Jahresrechnung ist vor Beratung durch die Gemeindevertretung eine Woche lang öffentlich aufzulegen, so dass innerhalb der Auflagefrist jeder Bürger, jede Bürgerin gegen die Jahresrechnung schriftliche Einwendungen erheben kann. Die Auflegung ist ortsüblich kundzumachen. Die Jahresrechnung ist sodann von der Gemeindevertretung zu beschließen und nach Beschlussfassung unverzüglich, jedoch spätestens bis 30.04. des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres der Landesregierung vorzulegen. 

Zuständig