Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann im Bürgerbüro der Mgde. Kuchl jeweils in der Zeit zwischen 1. Jänner und 31. Mai beantragt werden. Dieser Antrag wird jeweils an das Amt der Salzburger Landesregierung zur Prüfung und Bearbeitung übermittelt.

Voraussetzung hierfür ist der Hauptwohnsitz im Land Salzburg und eine Einkommenshöchstgrenze. Nähere Informationen inklusive der aktuellen Grenzwerte erhalten Sie hier.

Zuständig