Flächenwidmung

Die Durchführung eines Bauverfahrens oder Raumordnungsverfahrens bedarf in der Regel eines persönlichen Gespräches mit dem Bauamtsleiter. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Der Flächenwidmungsplan stellt eine  Verordnung der Gemeinde dar, bestehend aus einem Textteil und einer Plandarstellung. Er umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet und ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie es genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen). Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine Baulandwidmung erforderlich. Flächenwidmungspläne unterliegen als Verordnungen im Rahmen der örtlichen Raumplanung der Aufsicht durch die jeweilige Landesregierung, welche den Plan nach fachlicher und rechtlicher Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Gesetz zu genehmigen oder zu versagen hat.

In Kuchl wurde die generelle Änderung des Flächenwidmungsplan zuletzt am 26.03.1998 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Änderungen des Flächenwidmungsplanes sind seither nur in Teiländerungsverfahren möglich.

Zuständig