Baubewilligungsansuchen

Vor Beginn der Bauausführung ist für das jeweils geplante Vorhaben eine Baubewilligung zu erwirken.

Art und Umfang des Vorhabens bestimmen die Form der Bewilligung bzw. des Bewilligungsverfahrens.

In diesem Verfahren wird nach den Bestimmungen des Baupolizeigesetzes geprüft, ob das Bauvorhaben mit den Festlegungen des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplanes sowie der Baulatzerklärung übereinstimmt und weiters den bautechnischen Vorschriften (beim Vereinfachten Verfahren nur in eingeschränktem Umfang) entspricht bzw. die Nachbarabstände eingehalten werden.

Vor Beginn der Bauausführung ist jedenfalls für das jeweils geplante Vorhaben eine Baubewilligung zu erwirken. Bitte dafür das Ansuchen/Formular der Mgde. Kuchl verwenden.

Die Durchführung eines Bauverfahrens oder Raumordnungsverfahrens bedarf in der Regel eines persönlichen Gespräches mit dem Bauamtsleiter. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Zuständig

Formulare