Bauanzeigen

Der Bauherr hat den Beginn der Ausführung der baulichen Maßnahme der Baubehörde vorher schriftlich anzuzeigen. 

Die Durchführung eines Bauverfahrens oder Raumordnungsverfahrens bedarf in der Regel eines persönlichen Gespräches mit dem Bauamtsleiter. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Zuständig

Formulare