Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet. Hier ist unbedingt die Anzeige der Geburt ausgefüllt und unterschrieben von der Hebamme oder dem Arzt an das Standesamt zu übermitteln.
Folgende Urkunden der Eltern sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen (falls noch keine vollständige Erfassung im Zentralen Personenstandsregister vorliegt):

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile bzw. Reisepässe bei Eltern, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile (sofern Hauptwohnsitz nicht in Kuchl liegt)
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren fallen üblicherweise keine an.

Zuständig