Adress- und Gebäuderegister

Bevor man in ein Gebäude bzw. eine Wohnung einziehen bzw. sich im Meldeamt anmelden kann, muss jedes Gebäude und darin alle Wohnungen im Adress- und Gebäuderegister angelegt werden. Voraussetzung dafür ist die Baufertigstellungsmeldung.

Zuständig