kein "Bade-Parken" am ÖBB-Parkplatz

Veröffentlichungsdatum27.06.2025Lesedauer2 Minuten
ÖBB-Park & Ride Kuchl

Parken bei der ÖBB-HaltestelleDa wir immer wieder feststellen mussten, dass zunehmend Badegäste vom Bürgerausee ihr Auto auf dem für Bahnkunden reservierten ÖBB Parkplätzen (P & R) abstellen, wurde 2021 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Besitzstörungsklage geschaffen. Wir möchten in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass es sich bei der widerrechtlichen Nutzung der Parkplätze, um kein Kavaliersdelikt handelt. Wer glaubt, sich damit Geld zu ersparen, sollte sich bewusst sein, dass das widerrechtliche Abstellen zur Anzeige gebracht wird (Besitzstörung). Es ist hier mit einer Strafe von ca. € 250,-- zu rechnen!

Diese Maßnahme ist nötig, um den Bahnkunden ausreichend Parkflächen bieten zu können!

ÖBB-Parkplatz


Wo kann man in Kuchl parken?


Neben den gebührenpflichtigen Parkplätzen bei der Salzachbrücke und dem Bauhof, gibt es Kurzparkzonen mit unterschiedlicher Parkdauer im gesamten Marktbereich. 

Der Parkplatz bei der Neuen Mittelschule ist mit Ausnahme der Sommermonate Juli und August auch ohne Parkscheibe und gebührenfrei nutzbar. Für die Zeit von 01. Juli bis 31. August wurde jedoch eine Kurzparkzone mit 180 Minuten erlassen um den Umgehungsverkehr einzudämmen!

Kurzparkzonen im Zentralraum: Bitte beachten Sie dazu die jeweilige Beschilderung.

Gebührenpflichtige Parkplätze von 01.05. bis 30.09.

Parkplatz 1 Salzachbrücke und Parkplatz 2  Bauhof

Gebühr: 30 Minuten € 0,70 – die Tagesgebühr beträgt € 7,-- Die Parkdauer kann durch Münzeinwurf od. Wahltaste frei gewählt werden! 

Wir möchten darauf hinweisen, dass seit heuer auch mit einer Bankomatkarte bezahlt werden kann!

Anmerkung

Unter anderem  ist das Parken verboten:

  • auf Radfahrstreifen, Radwegen sowie Rad- u. Gehwegen
  • 5 Meter vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder  
  • auf einem Schutzweg bzw. 5 Meter vor einem Schutzweg aus der Sicht des ankommenden Verkehrs
  • auf Fahrbahnen, wenn nicht mindestens 2 Fahrstreifen frei bleiben
  • Das Parken  ist weiters verboten in Bereichen, welche mit einer gelben Bodenlinie gekennzeichnet sind!

Parken verboten bei der gelben Linie