Winterdienst in den Gemeinden

Veröffentlichungsdatum01.11.2024Lesedauer3 Minuten
Schneeräumung

1. Schneeräumung

2. Anrainerpflichten

3. Bäume, Sträucher, Hecken

Gemäß § 91 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 sind Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche in die Straße hineinragen, von den Liegenschaftseigentümern zu entfernen, um die freie Sicht über den Straßenverlauf zu gewährleisten.

Die Marktgemeinde Kuchl bittet um Verständnis, dass es gerade im Winter je nach Schneelage auch einmal zu Engpässen kommen kann. Wir alle sind darum bemüht, unser Bestes für die Bürgerinnen und Bürger zu geben.


In der letzten Jahresausgabe zum Gemeindejournal (Abfuhrkalender bzw. Ausgabe Nr. 4/2023) finden Sie weitere Infos zum Winterdienst