Subventionsansuchen

Subventionen werden in der Marktgemeinde Kuchl grundsätzlich erst nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung gewährt und in weiterer Folge ausbezahlt.

Für die Beantragung einer finanziellen Unterstützung (Basis- oder Sondersubvention) ist verpflichtend das Formular „Ansuchen um Vereinssubvention“ zu verwenden. Dieses ist jährlich bis spätestens 15. Oktober einzubringen.

Dieses Formular (Subventionsansuchen für Vereine) steht auf unserer Website zum Download zur Verfügung:

https://www.kuchl.net/system/web/formular.aspx?letter=ALLE&menuonr=225509071&page=2

Weiters sind folgende Hinweise sind zu beachten:

  • Das vollständig ausgefüllte Formular ist rechtzeitig an die Marktgemeinde Kuchl zu übermitteln.
  • Dem Antrag ist eine Begründung für die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung beizulegen.
  • Zusätzlich ist ein Tätigkeitsbericht des Vorjahres inklusive einer Übersicht der durchgeführten Aktivitäten beizufügen.
  • Anträge, die nach dem 15. Oktober eines Jahres bei uns einlangen, können nicht mehr bei der Vergabe der Fördermittel für das nächste Haushaltsjahr berücksichtigt werden.
  • Wenn die zuletzt ausbezahlte Subvention mehr als € 3.000,00 beträgt, ist zusätzlich ein Verwendungsnachweis (z. B. Kopie Kassabuch, Rechnungen, Belege) vorzulegen. Ohne diesen Nachweis kann eine Auszahlung der Subvention für das laufende Jahr nicht erfolgen.

Zuständig