Räumung der Wildbäche bis zum 31.05.2025

Veröffentlichungsdatum25.03.2025Lesedauer1 Minute
Unterlangenberg

Gemäß Forstgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, die Wildbäche, die durch ein Gemeindegebiet fließen, mindestens einmal und zwar tunlichst im Frühjahr nach der Schneeschmelze, begehen zu lassen.

Die Gemeinde hat die Begehung auszuschreiben und die Beseitigung vorgefundener Übelstände sofort zu veranlassen. Dies betrifft in Kuchl folgende Bäche:

  • Tauglbach / Kertererbach
  • Schöllbach / Mannsbach
  • Mitterbach / Weißenbach
  • Steigbach

Gemäß den Ausführungsbestimmungen zum Forstgesetz 1975, LGBl. Nr. 80/1977, werden alle Grundstücksanrainer aufgefordert, die Räumung der Wildbäche bis zum 31.05.2025 durchzuführen.

Zur Kontrolle der durchgeführten Räumungsarbeiten findet gemäß den Bestimmungen des Forstgesetzes anschließend an die Räumungen eine Begehung statt.

Angesichts der Wichtigkeit dieser Begehung werden alle Geladenen aufgefordert, zuverlässig teilzunehmen oder einen mit der Sachlage vertrauten Vertreter zu entsenden.

 Der Bürgermeister:

Dr. Thomas Freylinger