Allgemeine Informationen:
Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt. Nunmehr sind die Gemeinden - und nicht wie bisher die Gendarmerie bzw. Polizei - mit der Funktion der Fundbehörde betraut.
Somit ist das Fundamt (im Bürgerbüro) zuständig, wenn Sie auf Kuchler Gemeindegebiet etwas verloren oder gefunden haben.

Ausnahmen:
Jene Bereiche, in denen gesetzlich vorgesehen ist, dass der Verlust bzw. Fund bei einer Polizei-Sicherheitsdienststelle anzuzeigen ist:
z. B. Verlust von: Kennzeichentafeln, Führerschein, Zulassungsbesscheinigung, Waffenpass oder
Fund von: Kriegsmaterial,
Fund oder Verlust von: Schieß- und Sprengmittel



Wenn Sie etwas verlieren:
Wenn Sie etwas verlieren oder vergessen haben, so beantragen Sie bitte so bald wie möglich eine Verlustanzeige bei der zuständigen Behörde (s. o. "allgemeine Information", i.d.Regel das nächste Gemeindeamt).
Die auf dem Gemeindegebiet Kuchl gefundenen und beim Fundamt abgegebenen Gegenstände werden jeweils in der darauffolgenden Gemeindezeitung bekannt gegeben. Darüber hinaus stehen wir im Bürgerbüro natürlich gerne für Auskünfte und Besichtigung der gefundenen Gegenstände zur Verfügung.

Wir werden Ihnen auch wichtige Gegenstände auf dieser Internetseite bekanntgeben!

Wenn Sie etwas finden:
Wenn Sie eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache finden, deren Wert € 10,-- überschreitet und deren Eigentümer/in nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde (s. o. "allgemeine Information", i.d.Regel das nächste Gemeindeamt) zu melden.
Der Finder/die Finderin hat Anspruch auf einen Finderlohn (in der Regel 10 % des Wertes).
Wird der/die rechtmäßige EigentümerIn binnen eines Jahres nicht ausfindig gemacht, kann der/die FinderIn bei der Behörde den Gegenstand in Besitz nehmen. Meldet sich der/die EigentümerIn doch noch, bevor der/die FinderIn den Gegenstand tatsächlich übernommen hat, so erlischt der Anspruch auf Eigentum.
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