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| Allgemeine Informationen: Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt. Nunmehr sind die Gemeinden - und nicht wie bisher die Gendarmerie bzw. Polizei - mit der Funktion der Fundbehörde betraut. Somit ist das Fundamt (im Bürgerbüro) zuständig, wenn Sie auf Kuchler Gemeindegebiet etwas verloren oder gefunden haben. |
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| Ausnahmen: Jene Bereiche, in denen gesetzlich vorgesehen ist, dass der Verlust bzw. Fund bei einer Polizei-Sicherheitsdienststelle anzuzeigen ist: z. B. Verlust von: Kennzeichentafeln, Führerschein, Zulassungsbesscheinigung, Waffenpass oder Fund von: Kriegsmaterial, Fund oder Verlust von: Schieß- und Sprengmittel |
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Wenn Sie etwas verlieren: |
Wenn Sie etwas finden: Wenn Sie eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache finden, deren Wert € 10,-- überschreitet und deren Eigentümer/in nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde (s. o. "allgemeine Information", i.d.Regel das nächste Gemeindeamt) zu melden. Der Finder/die Finderin hat Anspruch auf einen Finderlohn (in der Regel 10 % des Wertes). Wird der/die rechtmäßige EigentümerIn binnen eines Jahres nicht ausfindig gemacht, kann der/die FinderIn bei der Behörde den Gegenstand in Besitz nehmen. Meldet sich der/die EigentümerIn doch noch, bevor der/die FinderIn den Gegenstand tatsächlich übernommen hat, so erlischt der Anspruch auf Eigentum. |