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| Herbert Windhagauer Kassaleiter 06244/6202-24
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Jutta Holzer 06244/6202-23
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Andrea Wölik und Christine Wenger 06244/6202-25
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| Vorschreibung von Gebühren, Abgaben und Steuern: Die Kundmachung der gemeindeeigenen Gebühren, Abgaben und Steuern erfolgt jeweils im Dezember für das Folgejahr. Neben dem Anschlag an der Amtstafel können Sie die jeweiligen Gebühren, Abgaben und Steuern auch der Gemeindezeitung im Dezember entnehmen. Vorschreibung am Jahresbeginn für: Hundesteuer Monatliche Vorschreibung für Kindergartenbeiträge, Fremdenverkehrsabgabe Vierteljährliche Vorschreibungen für Müll, Grundsteuer und Kanal-Teilzahlung Vorschreibung am Jahresende für: Kanalendabrechnung |
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| Achtung: Grundsteuerbefreiungen für die Schaffung von Wohnraum können nur gewährt werden, wenn bei Bezug des Objektes eine Fertigstellungsmeldung bei spätestens 30. September des Folgejahres vorgelegt wird. (Das entsprechende Formular wird bei Erteilung der Baubewilligung mitgegeben.) |