Herbert Windhagauer
Kassaleiter
06244/6202-24

  • Jahresvoranschlag
  • Jahresrechnung
  • Mittelfristige Finanzplanung
Jutta Holzer
06244/6202-23



  • Amtskassa
  • Rechnungsprüfung
Andrea Wölik und Christine Wenger
06244/6202-25

  • Steuern, Gebühren und Abgaben
  • Buchhaltung

Vorschreibung von Gebühren, Abgaben und Steuern:
Die Kundmachung der gemeindeeigenen Gebühren, Abgaben und Steuern erfolgt jeweils im Dezember für das Folgejahr. Neben dem Anschlag an der Amtstafel können Sie die jeweiligen Gebühren, Abgaben und Steuern auch der Gemeindezeitung im Dezember entnehmen.
Vorschreibung am Jahresbeginn für: Hundesteuer
Monatliche Vorschreibung für Kindergartenbeiträge, Fremdenverkehrsabgabe
Vierteljährliche Vorschreibungen für Müll, Grundsteuer und Kanal-Teilzahlung
Vorschreibung am Jahresende für: Kanalendabrechnung


Achtung:
Grundsteuerbefreiungen für die Schaffung von Wohnraum können nur gewährt werden, wenn bei Bezug des Objektes eine Fertigstellungsmeldung bei spätestens 30. September des Folgejahres vorgelegt wird. (Das entsprechende Formular wird bei Erteilung der Baubewilligung mitgegeben.)