Ing. Gerhard Hinteregger
Bauamtsleiter
06244/6202-14

  • Gewerberechtliche Verhandlungen
  • Bauplatzerklärungen
  • Baubewilligungen
  • Raumordnung
Elisabeth Eßl
Sekretariat
06244/6202-15

  • Bauplatzerklärungen
  • Baubewilligungen
  • Feuerbeschau


So sollte es nicht sein!
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Auf dieser Seite soll versucht werden, einen Leitfaden für benötigte Unterlagen bei den häufigsten Verfahren des Bauamtes zu erstellen.
Die genannten Unterlagen werden bei diesen Verfahren auf alle Fälle benötigt. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Individualität der einzelnen Fälle oft auch noch zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Um also möglichst rasch die von Ihnen gewünschte Verordnung bzw. den von Ihnen benötigten Bescheid erhalten zu können ersuchen wir Sie in Zweifelsfällen Kontakt mit dem Bauamt (06244-6202-14, 15 oder 16) aufzunehmen.
nach oben

RAUMORDNUNG:
Änderung des Flächenwidmungsplanes:
(wenn Sie z. B. Grünland in Bauland umwidmen wollen)
Voraussetzung: Vorgespräch (Terminvereinbarung) mit Bauamtsleiter
Geometerplan
 
Übliche zeitliche Dauer: beabsichtigte Kundmachung 4 Wochen
  Beschluss der Gemeindevertretung Kuchl zur Auflage des Entwurfes
variabel
  Auflage des Entwurfes 4 Wochen
  Beschluss der Gemeindevertretung variabel
  Genehmigung durch Aufsichtsbehörde (Land Salzburg) variabel
  Verordnung durch Gemeinde am nächsten Tag gültig
  • Entwurf zur Teiländerung (ist durch den Ortsplaner zu erstellen)
Bebauungsplan:
Voraussetzung: vorhandenes Bauland ohne Aufschließungshindernisse  
Übliche zeitliche Dauer: beabsichtigte Kundmachung 4 Wochen
  Auflage des Entwurfes 4 Wochen
  Beschluss der Gemeindevertretung variabel
  Genehmigung durch Aufsichtsbehörde (Land Salzburg) variabel
  Verordnung durch Gemeinde am nächsten Tag gültig
  • Bebauungsplanentwurf bzw. nach positivem Beschluss der Gemeindevertretung Kuchl Bebauungsplan (ist durch einen Architekten zu erstellen)
nach oben


BAUVERFAHREN:
Bauplatzerklärung:

  • 1 Ansuchen (Formular ist beim Geometer erhältlich)
  • Kaufvertrag oder notariell beglaubigter Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Lageplan 1:500 (3-fach) (ist vom Geometer zu erstellen)
  • Mappendarstellung (3-fach) (ist vom Geometer zu erstellen)
  • techn. Bericht (3-fach) (ist vom Geometer zu erstellen)
  • Bestätigung, dass auf dem Grundstück kein Zweitwohnungsbau errichtet wird (ist vom Geometer zu bestätigen)
  • Nutzungserklärung für Privatstraßen für den allgemein öffentlichen Verkehr
  • Nachweise über die Erschließung des Baugrundes:

    • Zufahrt (wenn das Baugrundstück nicht über eine öffentliche Straße erschlossen wird, ist der Nachweis über ein grundbücherlich sichergestelltes Geh- und Fahrtrecht über alle berührten fremden Liegenschaften zu erbringen.)
    • Wasserversorgung (ist durch die jeweils zuständige Wassergenossenschaft zu bestätigen) Achtung: Bei Vorhandensein eines eigenen Brunnens ist ein Nachweis über die gesundheitliche Unbedenklichkeit notwendig.
    • Abwasserbeseitigung (ist durch den Reinhalteverband Tennengau-Süd zu bestätigen)
    • Stromversorgung (ist durch die Salzburg AG zu bestätigen)


nach oben

Baubewilligung:
  • 1 Ansuchen (Formular im Bürgerbüro erhältl.) samt Unterschrift aller Bauwerber und des Planverfassers
  • Kaufvertrag oder notariell beglaubigter Grundbuchsauszug (nicht älter als
    3 Monate)
  • Bauplan (3-fach) (ist vom Baumeister oder Architekten zu erstellen) samt Unterschrift aller Bauwerber und des Planverfassers:
    - Lageplan 1:500 samt Versorgungseinrichtungen und Schichtenlinien
    - Grundriss 1:100: alle Geschoße mit Angabe des Verwendungszweckes der Räume
    - Schnitte, insbesondere Stiegenschnitte 1:100 (bei Hanglagen jeweils Schnitt an
      Gebäudefront) mit Angabe der Absoluthöhen
    - farbliche Ansichten zur Beurteilung der äußeren Gestalt des Baues 1:100
    - Darstellung der Sammlung und Ensorgungsart der Dach- und Festflächenwässer
    - Ggf. Darstellung der baul. Vorsorge für Heizungsanlagen samt Rauchfängen,
    allfällige Aufzüge, Lüftungs- und Förderleitungen, Klimaanlagen udgl.
    - Brandschutzvorkehrungen
    - Baubeschreibung samt Unterschrift des Planverfassers (mit Angabe der Wohnnutzfläche,
      Geschoßflächenzahl-Berechnung)
    - Wohnbaustatistik
    - Energieausweis
  • Falls erforderlich: Zustimmung der Parteien zu einer bewilligungspflichtigen Maßnahme gem. § 7 Abs. 9 BauPolG (Formular ist im Bürgerbüro erhältlich.)
  • Bitte unbedingt auch die Rückseite des Ansuchens beachten!!!


Bewilligung für Heizungsanlagen:
Im Falle eines Neubaus einer Heizungsanlage bzw. des Umbaus einer bestehenden Heizungsanlage ist ebenfalls eine Bauanzeige einzureichen (Ausnahme: Gasheizung).
Die Unterlagen variieren hier jedoch je nach Heizungsart. Wir ersuchen Sie daher um Rücksprache mit dem Bauamt (06244-6202-15).


nach oben

Feuerbeschau:
Die Feuerbeschau wird vom Bauamt Kuchl (Elisabeth Eßl) durchgeführt und findet
  • für Gewerbebetriebe und Landwirtschaften alle 5 Jahre
  • für Wohnhäuser alle 10 Jahre statt.

Die Hauseigentümer werden fristgerecht und schriftlich über den Beschautermin benachrichtigt. Terminänderungen sind nur nach vorheriger Absprache bis zu dem in diesem Schreiben angegebenen Termin möglich.