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| Ing. Gerhard Hinteregger Bauamtsleiter 06244/6202-14
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Elisabeth Eßl Sekretariat 06244/6202-15
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So sollte es nicht sein! |
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| Auf dieser Seite soll versucht werden, einen Leitfaden für benötigte Unterlagen bei den häufigsten Verfahren des Bauamtes zu erstellen. Die genannten Unterlagen werden bei diesen Verfahren auf alle Fälle benötigt. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Individualität der einzelnen Fälle oft auch noch zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Um also möglichst rasch die von Ihnen gewünschte Verordnung bzw. den von Ihnen benötigten Bescheid erhalten zu können ersuchen wir Sie in Zweifelsfällen Kontakt mit dem Bauamt (06244-6202-14, 15 oder 16) aufzunehmen. |
| RAUMORDNUNG: Änderung des Flächenwidmungsplanes: (wenn Sie z. B. Grünland in Bauland umwidmen wollen) | ||
| Voraussetzung: | Vorgespräch (Terminvereinbarung) mit Bauamtsleiter Geometerplan |
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| Übliche zeitliche Dauer: | beabsichtigte Kundmachung | 4 Wochen |
| Beschluss der Gemeindevertretung Kuchl zur Auflage des Entwurfes |
variabel | |
| Auflage des Entwurfes | 4 Wochen | |
| Beschluss der Gemeindevertretung | variabel | |
| Genehmigung durch Aufsichtsbehörde (Land Salzburg) | variabel | |
| Verordnung durch Gemeinde | am nächsten Tag gültig | |
| Bebauungsplan: | ||
| Voraussetzung: | vorhandenes Bauland ohne Aufschließungshindernisse | |
| Übliche zeitliche Dauer: | beabsichtigte Kundmachung | 4 Wochen |
| Auflage des Entwurfes | 4 Wochen | |
| Beschluss der Gemeindevertretung | variabel | |
| Genehmigung durch Aufsichtsbehörde (Land Salzburg) | variabel | |
| Verordnung durch Gemeinde | am nächsten Tag gültig | |
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| BAUVERFAHREN: Bauplatzerklärung:
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| Bewilligung für Heizungsanlagen: Im Falle eines Neubaus einer Heizungsanlage bzw. des Umbaus einer bestehenden Heizungsanlage ist ebenfalls eine Bauanzeige einzureichen (Ausnahme: Gasheizung). Die Unterlagen variieren hier jedoch je nach Heizungsart. Wir ersuchen Sie daher um Rücksprache mit dem Bauamt (06244-6202-15). |
| Feuerbeschau: Die Feuerbeschau wird vom Bauamt Kuchl (Elisabeth Eßl) durchgeführt und findet
Die Hauseigentümer werden fristgerecht und schriftlich über den Beschautermin benachrichtigt. Terminänderungen sind nur nach vorheriger Absprache bis zu dem in diesem Schreiben angegebenen Termin möglich. |