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| Amtsleiter Mag. iur. Johann Wallinger Tel. 06244/6202-21 Sitzungen, Personal, Verträge, Berufungen, juristische Angelegenheiten, Vollziehung von Beschlüssen, Wahlen, allgem. Schriftverkehr |
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STANDESAMT |
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| Eheschließung: Vor der Eheschließung muss die Ermittlung der Ehefähigkeit (das sog. "Aufgebot") erfolgen. Dies darf nur bei jenem Standesamt gemacht werden, wo der Hauptwohnsitz zumindest eines der beiden Verlobten liegt. Die Eheschließung selbst kann dann auch bei einem anderen Standesamt durchgeführt werden.
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| Benötigte Unterlagen für diverse Personenstandsfälle in Kuchl: Geburt:
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| AUSSTELLUNG EINES STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEISES: Der Staatsbürgerschaftsnachweis muss jeweils in Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden. Falls Sie hier bereits in der Staatsbürgerschaftsevidenz erfasst sind, werden zur Ausstellung eines neuen Staatsbürgerschaftsnachweises keine zusätzlichen Urkunden benötigt. Falls dies nicht der Fall ist (z. B. wenn Sie neu nach Kuchl zugezogen sind) werden in der Regel zumindest folgende Unterlagen benötigt:
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Todesfall:
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| Wir bitten um Verständnis, dass die oben genannten Informationen nur für "Regelfälle" gültig sind. Im Zweifel nehmen Sie daher bitte Kontakt mit der Standesbeamtin, Maria Plößnig (Tel.: 06244/6202-22) auf. |
| Örtliche Veranstaltungen im Gebiet der Marktgemeinde Kuchl müssen durch den Bürgermeister genehmigt werden. Im Veranstaltungsrecht wird zwischen diversen Veranstaltungskonstellationen unterschieden: |
| Veranstaltung, bei der keine Veranstaltungsstätte bewilligt werden muss | Veranstaltung, bei der eine Veranstaltungsstätte bewilligt werden muss (Betriebsstättenbescheid = Voraussetzung für Veranstaltungsbescheid) |
| Veranstaltung bei der keine Einnahmen erzielt werden | Veranstaltung bei der Einnahmen erzielt werden |
| Veranstaltung durch einen gemeinnützigen Verein | Veranstaltung durch einen Gastronom |
| Je nach Veranstaltungsart unterscheiden sich auch entsprechend die Tarife. Es ist daher sinnvoll, so früh wie möglich Kontakt mit der Gemeinde aufzunehmen, sodass die Veranstaltungsart abgeklärt werden kann. |
Um also möglichst rasch den von Ihnen gewünschten Bescheid für eine Veranstaltungsstätte bzw. eine Veranstaltung erhalten zu können ersuchen wir Sie in Zweifelsfällen Kontakt mit dem Mag. Maria Plößnig, Standesamt Kuchl (06244/6202-22) aufzunehmen. |