Telefon: 06244/6202 Fax: 06244/6525
Amtszeit: Mo - Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: gemeinde@kuchl.net - Homepage: www.kuchl.net



AMTSLEITUNG

Amtsleiter
Mag. iur. Johann Wallinger
Tel. 06244/6202-21

Sitzungen, Personal, Verträge, Berufungen, juristische Angelegenheiten, Vollziehung von Beschlüssen,
Wahlen, allgem. Schriftverkehr


 


SEKTRETARIAT DES BÜRGERMEISTERS UND AMTSLEITERS

Hiltrud Mahringer
06244/6202-13

  • allgem. Schriftverkehr
  • Posteingang
  • Katastrophenschäden
  • Pflegegeld
  • Subventionen
  • Abrechnungen Altstoffe
  • Schadensabwicklung
  • Jubiläumsbesuche

    Wir bitten Sie, bei Angelegenheiten, die Sie mit dem Bürgermeister oder Amtsleiter besprechen wollen, vorher einen Termin unter der Telefonnummer 06244/6202-13 zu vereinbaren.

    Neben allgemeinen Anliegen ist das Sekretariat des Bürgermeisters auch für folgende Anliegen im Zusammenhang mit
    - Katastrophenschäden
    - Pflegegeld
    zuständig.

    Die Ansuchen der einzelnen Vereine um Subvention für das darauffolgende Jahr sind hier ebenfalls jeweils bis spätestens Ende Oktober einzureichen.

    Bei Schäden am Gemeindegut (Verkehrsschilder, Straßenbeleuchtung) ersuchen wir Sie, ehestmöglich Kontakt mit Frau Mahringer aufzunehmen, sodass die Versicherungsformalitäten erledigt werden können.
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Sophie Zimmermann (Mo - Mi) und 
Wolfgang Rettenbacher (Mi - Fr):
Bürgerbüro: 06244/6202-12

  • Meldeamt
  • Fundamt
  • Telefonzentrale
  • Formularwesen
  • Strafregisterbescheinigungen
  • Wohnungswesen (Rettenbacher)
  • Volksbegehren
Manfred Leitinger
06244/6202-16
  • Verkehrswesen
  • Kanal
  • Gebäude und Schlüsselverwaltung
  • EDV
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Mag. phil. Maria Plößnig
Standesamt
06244/6202-22
  • Standesamt und Staatsbürgerschaft
  • Sitzungswesen
  • Lohnverrechnung und Personalverwaltung
  • Veranstaltungen
  • "Gesundes Salzburg 2010" in Kuchl
  • Öffentlichkeitsarbeit:
    Zeitung
    Homepage
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STANDESAMT

 
Eheschließung:
Vor der Eheschließung muss die Ermittlung der Ehefähigkeit (das sog. "Aufgebot") erfolgen. Dies darf nur bei jenem Standesamt gemacht werden, wo der Hauptwohnsitz zumindest eines der beiden Verlobten liegt. Die Eheschließung selbst kann dann auch bei einem anderen Standesamt durchgeführt werden.
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch der Verlobten (erhältlich bei jenem Standesamt, das die Geburtsurkunde ausgestellt hat)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Verlobten
  • Meldebestätigung der Verlobten (falls Hauptwohnsitz nicht in Kuchl liegt)
  • Falls vorhanden: Heiratsurkunden der Eltern der jeweiligen Verlobten
    Wenn bereits gemeinsame Kinder vorhanden sind:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
    Falls es nicht die erste Ehe ist:
  • Alle Heiratsurkunden der Vorehen
  • Alle Scheidungsurteile/Nachweise der Auflösung dieser Vorehen
    Falls einer der Verlobten nicht Österreicher ist oder man im Ausland heiraten möchte:
  • In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt auf, da hier andere, u.U. auch zusätzliche Urkunden (z. B. Ehefähigkeitszeugnis) vorgelegt werden müssen.


Benötigte Unterlagen für diverse Personenstandsfälle in Kuchl:
Geburt:
  • Heiratsurkunde der Eltern oder
    falls Eltern nicht verheiratet sind: Geburtsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Meldebestätigung (falls Hauptwohnsitz nicht in Kuchl liegt)
    In der Regel informiert Sie - bei einer Geburt in der Hebammenstation in Kuchl - die Hebamme Eva Egger über die benötigten Unterlagen und erforderlichen Behördenwege und sorgt dafür, dass eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.
AUSSTELLUNG EINES STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEISES:
Der Staatsbürgerschaftsnachweis muss jeweils in Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden. Falls Sie hier bereits in der Staatsbürgerschaftsevidenz erfasst sind, werden zur Ausstellung eines neuen Staatsbürgerschaftsnachweises keine zusätzlichen Urkunden benötigt. Falls dies nicht der Fall ist (z. B. wenn Sie neu nach Kuchl zugezogen sind) werden in der Regel zumindest folgende Unterlagen benötigt:
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Nachweis, dass man selbst Österreicher ist (Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern)
Todesfall:
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen
  • Meldebestätigung des Verstorbenen (falls Hauptwohnsitz nicht in Kuchl liegt)
  • falls der Verstorbene verheiratet war: Heiratsurkunde
    In der Regel informiert Sie das von Ihnen beauftragte Beerdigungsinstitut über alle nötigen Formalitäten und Wege im Zusammenhang mit einer Beerdigung bzw. nimmt es Ihnen diese Wege nach Möglichkeit ab.

Wir bitten um Verständnis, dass die oben genannten Informationen nur für "Regelfälle" gültig sind. Im Zweifel nehmen Sie daher bitte Kontakt mit der Standesbeamtin, Maria Plößnig
(Tel.: 06244/6202-22) auf.



Veranstaltungswesen

Örtliche Veranstaltungen im Gebiet der Marktgemeinde Kuchl müssen durch den Bürgermeister genehmigt werden.
Im Veranstaltungsrecht wird zwischen diversen Veranstaltungskonstellationen unterschieden:

Veranstaltung, bei der keine Veranstaltungsstätte bewilligt werden muss Veranstaltung, bei der eine Veranstaltungsstätte bewilligt werden muss (Betriebsstättenbescheid = Voraussetzung für Veranstaltungsbescheid)
Veranstaltung bei der keine Einnahmen erzielt werden Veranstaltung bei der Einnahmen erzielt werden
Veranstaltung durch einen gemeinnützigen Verein Veranstaltung durch einen Gastronom

Je nach Veranstaltungsart unterscheiden sich auch entsprechend die Tarife.
Es ist daher sinnvoll, so früh wie möglich Kontakt mit der Gemeinde aufzunehmen, sodass die Veranstaltungsart abgeklärt werden kann.
Um also möglichst rasch den von Ihnen gewünschten Bescheid für eine Veranstaltungsstätte bzw. eine Veranstaltung erhalten zu können ersuchen wir Sie in Zweifelsfällen Kontakt mit dem Mag. Maria Plößnig, Standesamt Kuchl (06244/6202-22) aufzunehmen.

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