Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe. Sie wird von den Gemeinden erhoben, ist jedoch bundesgesetzlich geregelt.

Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.

Die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer ist die Summe der Arbeitslöhne. Die Höhe der Kommunalsteuer beläuft sich auf 3 % der der Bemessungsgrundlage (Arbeitslöhne).

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