Handysignatur - Bürgerkarte

Handy-Signatur und Bürgerkarte erfüllen die gleichen Funktionen: Den Nachweis der Identität und die Unterschrift.

Die Verwendung der Bürgerkartenfunktion auf einer Chipkarte erfordert ein Kartenlesegerät.

Für die Nutzung der Handy-Signatur ist kein Kartenlesegerät nötig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen empfangsbereiten Mobiltelefonen und ist kostenlos.

Beide Formen der Bürgerkarte können als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden, sie sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Sowohl das Handy und eine aktivierte Chipkarte sind auch Ihr virtueller Ausweis, Sie können sie also im Web so verwenden, wie zum Beispiel Ihren Führerschein oder Ihren Reisepass. Sie können damit aber auch Dokumente oder Rechnungen digital signieren.

Bei Wahlen und Volksbegehren können Sie bequem von zu Hause aus eine Wahlkarte beantragen oder ein bestimmtes Volksbegehren unterstützen bzw. eine Unterstützungserklärung abgeben.

Sie erhalten die Handy-Signatur mit Bürgerkartenfunktion üblicherweise bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH Hallein).