• Standesamt

    Mag. phil. Maria Plößnig
    06244/6202-22


    • Standesamt und Staatsbürgerschaft • Sitzungswesen • Lohnverrechnung und Personalverwaltung
    • Veranstaltungen • Öffentlichkeitsarbeit • Archiv

    EHESCHLIESSUNG:
    Vor der Eheschließung muss die Ermittlung der Ehefähigkeit (das sog. "Aufgebot") erfolgen. Dies darf nur bei jenem Standesamt gemacht werden, wo der Hauptwohnsitz zumindest eines der beiden Verlobten liegt. Die Eheschließung selbst kann dann auch bei einem anderen Standesamt durchgeführt werden.

    Benötigte Unterlagen:

    • Abschrift aus dem Geburtenbuch der Verlobten (erhältlich bei jenem Standesamt, das die Geburtsurkunde ausgestellt hat)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis der Verlobten
    • Meldebestätigung der Verlobten (falls Hauptwohnsitz nicht in Kuchl liegt)
    • Falls vorhanden: Heiratsurkunden der Eltern der jeweiligen Verlobten

    Wenn bereits gemeinsame Kinder vorhanden sind:

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Vaterschaftsanerkennung

    Falls es nicht die erste Ehe ist:

    • Alle Heiratsurkunden der Vorehen
    • Alle Scheidungsurteile/Nachweise der Auflösung dieser Vorehen

    Falls einer der Verlobten nicht Österreicher ist oder man im Ausland heiraten möchte:

    • In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt auf, da hier andere,
      u.U. auch zusätzliche Urkunden (z. B. Ehefähigkeitszeugnis) vorgelegt werden müssen.